Veröffentlicht am 15.07.2024 - Redakteur: Richard Kammerer
Sehr geehrte Verbraucherinnen, sehr geehrte Verbraucher,
im Rahmen eines Sonderuntersuchungsprogramms des Bayr. Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu Metallen im Trinkwasser wurde unter anderem das Gebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Mantel-Weiherhammer beprobt. Dabei wurde erstmals ein erhöhter Wert des Übergangsmetalls Vanadium (V) festgestellt.
Nachdem in der Trinkwasserverordnung kein Grenzwert für den Parameter Vanadium festgelegt ist, wurde vom Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab mit Allgemeinverfügung vom 17.06.2024 ein Höchstwert für den chemischen Stoff Vanadium (V) mit 0,004 mg/l festgelegt.
Mit Schreiben vom 21.06.2024 teilte das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab mit, dass die Wasserversorgungsanlage aufgrund der vom Zweckverband veranlassten Sofortmaßnahmen derzeit weiterbetrieben werden kann.
Der Höchstwert wird durch entsprechende Änderungen hinsichtlich der Wasserzuführungen zum Hochbehälter eingehalten.
Durch weitere Maßnahmen, wie z. B. Einbau und Betrieb einer Filteranlage beim Hochbehälter soll erreicht werden, dass der Messwert des Parameters Vanadium weiterhin unter dem festgelegten Wert von 0,004 mg/l liegt und somit weiterhin Trinkwasser, welches den geforderten Werten entspricht, zur Verfügung gestellt werden kann.