Veröffentlicht am 14.07.2024 - Redakteur: Eva Seifried
Bei der letzten Sitzung des Marktgemeinderates lag ein Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Erdgeschoss plus erster Stock im Gewerbepark 1 vor. Nach den Bebauungsvorschriften des Bebauungsplanes sind ausnahmsweise Wohnungen für Aufsicht und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zugelassen, die dem Gewerbegebiet zugeordnet sind und sich in Grundfläche und Baumasse unterordnen. Laut Bürgermeister Kammerer sei der Antrag problematisch, weil der Bauherr dort kein Gewerbe betreibt. Auch Stefan Lippik von der FWG war der gleichen Meinung. „Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach reicht hier nicht als Gewerbe“. Daniela Fuhrmann von der SPD schloss sich der Meinung der Freien Wähler an. Eine letzte Entscheidung trifft zwar das Landratsamt aber der Marktrat sollte deutliche Stellung nehmen. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, nur 2 CSU-Räte wären dafür gewesen. Einstimmig wurde der Bebauungsplan Luderhäusl geändert, es ging hier um Ausgleichsflächen (Neuregelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs im Geltungsbereich des Bebauungsplanes). Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.